Preisvergleich für Handys mit und ohne Vertrag

Rufnummernmitnahme

Bei der Rufnummernmitnahme (auch Portierung) nimmt man beim Anbieterwechsel seine bisherige Handynummer mit. Man behält also die gewohnte Nummer und muss niemandem eine neue mitteilen.

Kostenlos seit Dezember 2021

Früher verlangten Anbieter bis zu 30 Euro für die Portierung. Die Bundesnetzagentur deckelte das Entgelt 2020 zunächst auf 6,82 Euro; seit dem 1. Dezember 2021 ist die Rufnummernmitnahme durch das novellierte Telekommunikationsgesetz (§ 59 TKG) für Verbraucher kostenlos. Viele Anbieter zahlen sogar einen Wechselbonus von 10 bis 150 Euro, wenn man die Nummer mitbringt – ein Punkt, der beim Preisvergleich gern übersehen wird.

So läuft der Wechsel ab

1. Neuen Vertrag abschließen und dabei angeben, dass die bestehende Nummer mitgenommen werden soll. Nötig sind die zu portierende Rufnummer, der bisherige Anbieter und die dortige Kundennummer.

2. Alten Vertrag kündigen – oder den neuen Anbieter damit beauftragen. Achten Sie auf die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit.

3. Portierungstermin abwarten. Die Umstellung erfolgt üblicherweise zum Ende des alten Vertrags. Am Stichtag wird die Nummer umgeschaltet, meist innerhalb weniger Stunden.

4. Neue SIM aktivieren. Bis zur Umschaltung erreicht Sie die neue Karte unter einer vorläufigen Nummer, danach unter der alten.

Auch nach Vertragsende möglich

Die Portierung muss nicht zeitgleich mit dem Vertragsende erfolgen. Nach dem TKG kann sie bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragt werden, manche Anbieter erlauben sogar 90 Tage. Wer sich also erst nach der Kündigung für einen neuen Tarif entscheidet, verliert die Nummer nicht automatisch. Wichtig ist nur, den Antrag rechtzeitig zu stellen – ist die Nummer erst zurück im Nummernpool, ist sie weg.

Prepaid mitnehmen

Auch Prepaid-Nummern lassen sich portieren. Hier gibt es keine Kündigungsfrist, die Umstellung erfolgt meist innerhalb weniger Tage. Ein Restguthaben auf der alten Karte geht dabei allerdings in der Regel verloren – vorher aufbrauchen oder auszahlen lassen.

Wenn es hakt: Entschädigung

Der Gesetzgeber hat den Anbietern Fristen gesetzt. Wird die Nummer nicht spätestens am folgenden Arbeitstag geschaltet, steht Ihnen nach § 59 in Verbindung mit § 58 TKG eine Entschädigung von 10 Euro pro Verzugstag zu. Fällt der Anschluss beim Wechsel länger als einen Arbeitstag aus, sind es je weiterem Tag 10 Euro oder 20 Prozent der Monatsgrundgebühr – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Diese Ansprüche muss man allerdings selbst geltend machen.

Häufige Stolperfallen

Der Name im neuen Vertrag muss mit dem im alten übereinstimmen; sonst wird die Portierung abgelehnt. Bei einer Nummer, die auf eine andere Person läuft, braucht man deren schriftliche Zustimmung. Und eine SIM-Karte, die mit einem Gerät gekoppelt verkauft wurde (SIM-Lock), sollte vor dem Wechsel entsperrt sein. Passende Angebote finden Sie in unserem Handyvertrag-Vergleich.

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